Romani: Musik Download, Park Assistance oder auch die Aktivierung zusätzlicher Ausstattungsmerkmale via Internet sind keine Seltenheit in vernetzten Autos. Durch die virtuellen Dienstleistungen ergeben sich eine Vielzahl von steuerlichen Herausforderungen für die Automobilhersteller. Bezieht ein Kunde elektronische Dienstleistungen in seinem Connected Car beispielsweise auf seiner Urlaubsfahrt in Italien: Wer erbringt diese Leitung, das deutsche Konzernunternehmen als Verkäufer des Autos oder die italienische Tochtergesellschaft? Die Umsatzbesteuerung ist sicherlich eine herausragende Fragestellung. Ab dem 1. Januar 2015 wurde der Leistungsort bei Telekommunikations-, sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer neu geregelt. Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung dieser Leistungen nicht mehr in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer, sondern in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. Praktische Probleme entstehen für die Automobilhersteller alleine schon dadurch nachzuvollziehen zu müssen, wo die Endkunden tatsächlich ansässig sind. Zu denken ist der Fall, dass ein deutscher Hersteller einen PKW an einen deutschen Endkunden verkauft, der wiederum verkauft dieses Fahrzeug an einen Österreicher oder zieht selbst mit dem vernetzten Mobil ins Ausland. Neben der Umsatzbesteuerung sind auch weitere internationale Steuerthematiken zu beachten so zum Beispiel Verrechnungspreis- und Zollthemen.
carIT: Inwieweit sind sich die Automobilhersteller dieser Probleme bewusst?
Romani: Das Problembewusstsein der Automobilhersteller ist in der letzten Zeit enorm gewachsen. Als wir vor ein paar Jahren anfingen, unsere Mandanten für die steuerlichen Themen in Bezug auf das vernetzte Auto zu sensibilisieren, sahen die meisten Steuerabteilungen die virtuelle Welt in Pkws als ferne Zukunftsmusik. Die Realität hat uns nun eingeholt. Heute laufen große Projekte bei den Automobilherstellern, um auf die steuerlichen Herausforderungen reagieren zu können. Wir hatten gerade einen Workshop mit steuerlichen Vertretern der Branche. Hier wurde heftig diskutiert, wie SIM-Kartenortung oder der Ursprung der SIM-Karte, die in Mobile Devices der Autos herstellerseitig verbaut wird, der Nachweiserbringung für Zwecke der Umsatzbesteuerung dienlich sein kann. Ein Steuerspezialist muss heute hinreichende technische Kenntnisse haben, um den steuerlichen Herausforderungen gewachsen zu sein.
carIT: Welche Lösungsansätze sind denkbar und wer ist primär gefordert?
Romani: Die steuerlichen Fragestellungen in Verbindung mit den vernetzten Autos sind zwar für die Automobilindustrie neu, wir können jedoch auf umfangreiches Fachwissen in anderen Branchen zurückgreifen. Beispielsweise in der Telekommunikationsbranche sind die Steuerexperten schon länger mit den steuerlichen Tücken der auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen konfrontiert. Hier wurden umfänglich Lösungsansätze erarbeiten, so dass die Automobilhersteller von diesen Erkenntnissen profitieren können. Es müssen nur die richtigen Leute zusammengebracht werden. Wir sehen leider immer wieder, dass die Steuerabteilung der Unternehmen, wenn überhaupt, viel zu spät in Unternehmensprojekte eingebunden wird. Durch einen frühzeitigen Einbezug von steuerlichen Experten – möglichst bereits im Rahmen der Planung – kann es gelingen neue Dienstleistungen oder Geschäftsfelder auch aus steuerlicher Sicht optimal aufzustellen. Hier ist sicherlich neben der Steuerabteilung die Geschäftsleitung gefordert, die mit Hilfe von Regelungen beispielsweise in Einbindungsrichtlinien, dies sicherstellen kann.