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Die app-basierte Fahrervermittlung von Uber soll in Hamburg untersagt werden. (Bild: Uber)

Alternative Anbieter von Personenbeförderung haben in Deutschland weiterhin einen schlechten Stand. Nachdem die Stadt Hamburg bereits Anfang Juni dem Ride-Sharing-Dienst Wundercar die Vermittlung von Fahrten untersagte, soll nun auch der kalifornische Fahrdienst Uber in der Hansestadt gestoppt werden.

Das Angebot Uber Pop setzt wie Wundercar auf eine app-basierte Vermittlung von Privatfahrern. Genau darin sieht die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Stadt Hamburg das Problem: „Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein und ist Personenbeförderungsunternehmer im Sinne des Gesetzes“, so die Verkehrsgewerbeaufsicht der Hansestadt. „Auch nach Anhörung des Unternehmens ist die BWVI zur Überzeugung gelangt, dass die „Uber“ angeschlossenen Fahrer entgeltliche Personenbeförderung durchführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein.“

Dem Unternehmen aus San Francisco wird daher ab sofort die Vermittlung von Fahrten untersagt. Mit dem Verbot wolle die Stadt Hamburg vor allem die Taxiunternehmen effektiv vor illegaler Konkurrenz durch ungenehmigten Verkehr schützen, heißt es weiter. Sollte Uber den Dienst weiterhin anbieten, drohen dem Unternehmen Strafzahlungen.

Widerstand gegen die Taxi-Konkurrenz formiert sich allerdings nicht nur in Deutschland: Mitte Juni war es bereits zu weltweiten Protesten von Taxifahrern gegen die App-Anbieter gekommen. Das Handelsblatt (Mittwochsausgabe) berichtet darüber hinaus, dass auch die französische Regierung ein Gesetz plane, das internetbasierten Dienstleistern wie Uber, Snapcar oder LeCab das Geschäft erschweren soll. Demnach habe die sozialistische Mehrheit in Frankreichs Nationalversammlung bereits ein entsprechendes Gesetz eingebracht.

Der Gesetzesentwurf sieht demnach vor, ein staatliches Monopolnetz zur Ortung verfügbarer Taxis per Smartphone einzuführen. Damit würde die klassische Personenbeförderung das Konzept der alternativen Anbieter im Grunde übernehmen. Diese sollen zukünftig hingegen nur noch per Telefon und auch nur mit mindestens 15 Minuten Zeitabstand bis zum Eintreffen bestellbar sein. Der Gesetzesentwurf muss jedoch zunächst vom Senat beschlossen werden.

Seitens der Bevölkerung scheint hingegen ein großes Interesse an alternativen Angeboten zu bestehen. Wie aus einer Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes Bitkom hervorgeht, können sich rund 10 Millionen Deutsche vorstellen, künftig Fahrten über Plattformen wie Uber oder Wundercar zu buchen. Das entspricht 14 Prozent aller Bundesbürger. In den Großstädten könnten sich 4 Prozent der Befragten sogar vorstellen, selbst als Fahrer tätig zu sein. Solche alternativen Angebote zur traditionellen Personenbeförderung sind für Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz absolut notwendig: 

„Viele deutsche Städte werden in den kommenden Jahren wachsen. Mobilität wird dabei zu einem immer wichtigeren Thema. Neue Konzepte tun Not“, so Dietz. Forderungen der Politik und der Taxi-Verbände, solche Angebote zu verbieten, hält Dietz hingegen für falsch: „Eine Abschottung des Marktes zum Schutz der bestehenden Anbieter darf es nicht geben. Die Politik will Deutschland zur Start-up-Nation machen. Und so darf sie neue Geschäftsmodelle nicht durch den Schutz traditioneller Angebote von vornherein zunichtemachen.“

 

 

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