Autonomes Fahren: Allgemeinheit könnte haften

Ein Großteil der Skepsis gegenüber autonomem Fahren liegt sicherlich in dem noch ungeklärten Problem begründet, wer bei einem eventuellen Unfall haftet. Der Fahrer? Der Autohersteller? Oder sogar der verantwortliche Entwickler für die Software des selbstfahrenden Autos? „Wenn dieser Fall eintritt, dann wird kein Entwickler ein automatisches Fahrzeug je zur Zulassung geben und das Thema autonomes Fahren wird sich sofort von selbst erledigen“, sagt BMW-Entwickler Werner Huber, Leiter der Forschungsgruppe Fahrerassistenz und Perzeption beim Münchener OEM, im Interview mit den .

Für Huber ist indes ein anderes Modell denkbar: Vergleichbar mit Versicherungsfonds für Impfschäden, könnte die Gesellschaft selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines Unfalls mit einem autonomen Fahrzeug haften. Impfen etwa sei für die Gesellschaft grundsätzlich von Vorteil, daher bezahle sie den einen Impfschaden, der unter hunderttausend Fällen auftritt in der Regel aus einem entsprechenden Fond, den die betroffene Branche für solche Fälle eigens gegründet hat, erläutert Huber. Entsprechend könnte man auch mit autonomen Autos verfahren. „Das ist noch nicht ausdiskutiert, aber in diese Richtung könnte man denken“, So Huber. „Es kann jedenfalls nicht sein, dass die negativen Folgen der Automatisierung auf den Entwickler abgeschoben werden, die positiven Wirkungen aber, also die allgemein erhöhte Sicherheit im Verkehr, gerade von den Versicherern einfach so einkassiert werden.“

 

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