
Bei einem Verkehrsunfall kann das eCall-System europaweit Hilfe herbeirufen. (Bild: Opel)
Seit April 2018 schreibt die EU für die Erteilung der Typgenehmigung vor, dass die Fahrzeuge mit automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sind. Eine Recherche des ADAC zeigt nun jedoch auf, dass nur die wenigsten Fahrzeuge über den „echten“ eCall an die 112 verfügen, da die Hersteller die Verpflichtung umgehen, indem sie bei neuen Fahrzeugen die Betriebsgenehmigung von Vorgängermodellen fortschreiben.

Die Funktionsweise des eCall ermöglicht schnelle und zuverlässige Informationen für die Rettungsleitstelle. Bild: ADAC
Zudem ist es aus Sicht des ADAC problematisch, dass die Hersteller allein und parallel zum eCall eigene Notrufsysteme anbieten dürfen. Diese würden in Callcentern der Hersteller landen und erst danach an die 112 weitergeleitet werden. Diese führe nach Untersuchungen des Verkehrsclubs zu Verzögerungen sowie der fehlerhaften Weitergabe wichtiger Informationen. Bei eCall wird europaweit direkt die 112 angewählt und ein einheitlicher, knapper Datensatz mit den wesentlichen Angaben an die Rettungsleitstelle übermittelt.
Der ADAC fordert deshalb, die Kunden besser über die Unterschiede zwischen den Varianten aufzuklären und den 112-eCall als Default-Einstellung voreinzustellen und für alle Neufahrzeuge vorzuschreiben. Um im bisherigen Fahrzeugbestand verbaute eCall-Technologie langfristig nutzen zu können, sei zudem eine Aufrechterhaltung der 2G- und 3G-Netze erforderlich.
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