Klein aber fein: High-Tech Mini-Dashcam mit jedem erdenklichen Extra

Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland rechtlich nicht abgesichert. Eine neue Blackbox-Lösung soll künftig Datenschutz und Nachvollziehbarkeit bieten. (Bild: AVC)

Um sich für einen möglichen Schadensfall abzusichern, setzen immer mehr Autofahrer auf sogenannte Dashcams, die das Verkehrsgeschehen vor dem Auto filmen. Laut einer Studie des ITK-Verbands Bitkom geben acht Prozent der Befragten in Deutschland an, bereits eine Dashcam zu besitzen. Weitere 13 Prozent wollen diese in Zukunft auf jeden Fall nutzen, 25 Prozent können sich dies vorstellen. Gänzlich abgeneigt sind lediglich neun Prozent der Befragten.

Was vielen Autofahrern jedoch nicht bewusst ist: das grundlose und permanente Filmen durch die Windschutzscheibe ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Damit sind die Aufnahmen vor deutschen Gerichten umstritten. Ob Aufzeichnungen aus der Autokamera bei einem Prozess als Beweismittel zugelassen werden, liegt im Ermessen des Richters.

Das manuell ausgelöste, anlassbezogene Aufzeichnen durch Kameras, die erst dann aktiviert werden, wenn Sensoren Sonderfälle wie intensive Bremsvorgänge oder Erschütterung registrieren – sogenannte Crashcams – sind bisher auch keine zufriedenstellende Lösung.

Die neu entwickelte Blackbox basiert auf zwei zentralen Bestandteilen: Ein vertrauenswürdiges Aufnahmegerät ermöglicht eine dezentrale Datenspeicherung ohne Single-Point-of-Failure und eine betreibersichere Datenverschlüsselung direkt auf dem Gerät. Eine digitale Treuhänder-Infrastruktur schützt vor unbefugtem Zugriff und garantiert die transparente Nachvollziehbarkeit der Ereignisse.

Die dezentrale Speicherung der Daten erfolgt direkt auf den Geräten, Datenzugriffs-Richtlinien werden vorher definiert und in entsprechenden Verfahren festgehalten. Auf dieser Basis wird jedes Ereignis automatisch protokolliert, ausgewertet und nachvollziehbar gespeichert und geloggt, eine nachträgliche Manipulation der Daten ist damit unmöglich.

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