Autonomes Fahren Autobahn

Potenzielle Nutzer von autonomen Autos wünschen sich vor allem mehr Sicherheit als bei menschlichen Fahrern. (Bild: Adobe Stock / AA+W)

Rund 46 Prozent der Bundesbürger sind einer Befragung des TÜV-Verbandes zufolge der Meinung, dass eine KI für autonomes Fahren absolut fehlerfrei arbeiten müsse. Weitere 27 Prozent erwarten zumindest mehr Sicherheit als bei menschlichen Fahrern. Insgesamt 78 Prozent befürworten zudem die Forderung, dass sicherheitskritische KI-Systeme während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs von unabhängigen Stellen geprüft werden sollten.

„Auch KI-Systeme und die zugehörige Sensorik unterliegen dem Verschleiß oder können nach Unfällen fehlerhaft instandgesetzt werden und müssen daher regelmäßig überprüft werden“, erklärt Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. Neben den Sicherheitsbedenken vieler Nutzer zeigt die Befragung ein hohes Interesse an autonomer Mobilität: Vier von zehn Studienteilnehmern können sich vorstellen, in einem autonomen Bus oder Pkw mitzufahren, rund ein Drittel lehnt dies hingegen ab.

Deutschland könnte Vorreiter beim autonomen Fahren werden

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum autonomen Fahren im Juli 2021 habe die Bundesrepublik Deutschland einen großen Schritt nach vorne gemacht, heißt es seitens des Verbandes. „Deutschland wird zu einem der Pioniermärkte für vollautomatisiertes Fahren“, erklärt Goebelt. Allerdings ziele die aktuelle gesetzliche Regelung zunächst auf die Zulassung automatisierter Funktionen etwa im Shuttle-Verkehr, der in genehmigten Betriebsbereichen des Straßenverkehrs stattfindet, ab. „Autonome Mobilität, bei der das Fahrzeug seinen Weg völlig frei sucht, ist das jedoch nicht“, so der TÜV-Experte.

Standards sind zwingend nötig

Handlungsbedarf sieht der Verband momentan vor allem bei Standards und Methoden für die Prüfung von KI-Systemen in autonomen Standards. Aktuell fehle es an global harmonisierten Vorschriften und Normen. „Es muss technische und digitale Verfahren dafür geben, mögliche Fehlfunktionen zu entdecken, bevor die Fahrzeuge auf den Markt kommen“, sagt Goebelt. Wichtig sei es etwa, Prüfvorgaben für die Hauptuntersuchung zu erlassen. Gleichzeitig seien Software-Updates für autonome Fahrfunktionen eine Herausforderung: Bei nachträglichen Veränderungen stelle sich die Frage, ob die geltende Typgenehmigung noch gültig sei oder Nachträge vorgenommen werden müssen.

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