
Halb-öffentliche und private Ladeinfrastruktur wird nach Ansicht des VDA nicht stark genug gefördert. (Bild: Daimler)
„Die Pläne der Bundesregierung zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zielen grundsätzlich in die richtige Richtung, gehen aber noch nicht weit genug“, kommentiert die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, den aktuellen Gesetzesentwurf.
Ihrer Ansicht nach sind die geplanten Vorgaben für den Aufbau halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur in Gebäuden nicht ambitioniert genug, da sie nicht über die Richtlinie der EU-Kommission hinausgehen.
„Das entspricht noch nicht unserer Erwartung einer adäquaten Flankierung der Maßnahmen zur Entwicklung, Produktion und dem Absatz von Elektroautos durch die deutsche Automobilindustrie“, so Müller. Deutschland könne mit den derzeitigen Plänen zum Ladesäulen-Ausbau weder zum Vorreiter noch zum Leitmarkt der E-Mobilität werden.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass bei neuen oder einer umfangreichen Renovierung unterzogenen Gewerbeimmobilien mit mehr als zehn Stellplätzen nur jeder fünfte Stellplatz mit einer Vorbereitung zum Stromtanken ausgerüstet sein muss. Lediglich ein Stellplatz ist mit einer Ladeeinrichtung zu versehen.
Als Impuls zu Nachfragesteigerung von klimaschonenden Elektrofahrzeugen schlägt der VDA deshalb vor, ehrgeizigere Mindestvorgaben bei der Zahl zu installierender Ladesäulen zu machen. Zudem sollten diese auch für Bau- oder Renovierungsvorhaben gelten, bei denen laut Gesetz weniger als zehn Stellplatze geschaffen werden – im Fall von Wohngebäuden am besten ab dem ersten Stellplatz.