
Die neuen Privilegien umfassen unter anderem Sonderparkflächen nur für E-Fahrzeuge. (Bild: Georg Sander / pixelio.de)
Das Elektromobilitätsgesetz kommt weiter ins Rollen: Nun hat der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ zugestimmt. In den Beratungen wurde der Entwurf minimal geändert, sodass nunmehr auch E-Fahrzeuge der Klasse N2 inbegriffen sind, soweit diese im Inland mit Pkw-Führerschein geführt werden dürfen. Dabei handelt es sich um Lieferfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Über den Regierungsentwurf muss nun noch der Bundestag abschließend entscheiden.
Das Elektromobilitätsgesetz soll Kommunen in die Lage versetzen, selbst entscheiden zu können, welche Privilegien die elektrisch betriebenen Fahrzeuge erhalten sollen. Die Änderungen der jeweiligen Passagen der Straßenverkehrsordnung sehen unter anderem ein Sonderparkrecht, kostenlose Stellplätze und die Nutzung von Busspuren vor. Gegen den Gesetzentwurf stimmte die Linksfraktion, für die die Maßnahmen unsinnig erscheinen, da das Gesetz zu größten Teilen nicht in die Realität umgesetzt werde. Zudem fordere sie eine vermehrte Förderung der Forschung in Batterietechniken. Die Grünen, die sich bei der Abstimmung im Ausschuss enthielten, mahnen stärkere Kaufanreize für „normale“ Autokäufer an, die Abschreibungen nicht nutzen könnten.
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