Vier von zehn Unternehmen geben in einer aktuellen Studie des ITK-Verbands Bitkom an, dass sie deswegen keine Datenpools aufbauen konnten, um etwa Daten mit Geschäftspartnern teilen zu können. Bei 31 Prozent scheiterte der Einsatz neuer Technologien wie Big Data oder KI, ein Viertel (24 Prozent) bestätigt dies für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Jedes fünfte betroffene Unternehmen verzichtete DSGVO-bedingt auf den Einsatz neuer Datenanalysen.
„Persönliche Daten müssen geschützt werden, das ist unstrittig. Datenschutz darf aber nicht zur Innovationsbremse werden“, betont Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung. „Wenn wir es ernst meinen mit dem Digitalstandort Europa, müssen Datenschutzregeln die datenbasierten Geschäftsmodelle flankieren anstatt sie auszuhebeln.“
Die größte Herausforderung ist dabei für drei Viertel der Unternehmen eine anhaltende Rechtsunsicherheit durch die Regeln der DSGVO. 68 Prozent beklagen zu viele Änderungen oder Anpassungen bei der Auslegung. Sechs von zehn Unternehmen sehen als eines der größten Probleme die fehlenden Umsetzungshilfen durch Aufsichtsbehörden, fast die Hälfte (45 Prozent) nennt die uneinheitliche Auslegung der Regeln innerhalb der EU als problematisch an.
Während der Pandemie hadern viele Unternehmen außerdem damit, ihren Betrieb datenschutzkonform aufrechtzuhalten. Viele Hilfsmittel, die etwa das Arbeiten aus dem Homeoffice erleichtern, wurden aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt. Fast jedes vierte Unternehmen (23 Prozent) verzichtete auf Kollaborationstools. Weitere 17 Prozent haben diese Anwendungen nur eingeschränkt genutzt. Cloud-Dienste haben 26 Prozent nicht vollumfänglich genutzt, zwei Prozent verzichteten wegen der DSGVO komplett darauf.
„Viele Unternehmen stecken in einem Dilemma: Einerseits sind sie angewiesen auf Kommunikations- und Kollaborationstools, die die Zusammenarbeit auf Distanz ermöglichen und Dienstreisen ersetzen. Andererseits kritisieren deutsche Aufsichtsbehörden eben jene Tools als nicht datenschutzkonform“, so Dehmel.