56 Prozent würden einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie er aktuell diskutiert wird, demnach nicht begrüßen. Der Befragung zufolge stehen dem 40 Prozent gegenüber, die den Vorschlag willkommen heißen. Das Bundesarbeitsministerium plant, ein Recht auf Homeoffice einzuführen, wonach alle Erwerbstätigen, deren Tätigkeit von Zuhause aus ausgeübt werden kann, einen Anspruch darauf haben, ihren Arbeitsort an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr frei zu wählen. An dieser Frage scheiden sich laut Bitkom die Generationen: Während die Gruppe der 16- bis 29-Jährigen das Vorhaben mit 51 Prozent mehrheitlich begrüße, überwiege in den Altersgruppen ab 30 Jahren die Ablehnung mit 58 Prozent.
Wie es in einer Mitteilung des Digitalverbands heißt, befürchten viele eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Arbeitnehmern: Für jeden zweiten Befragten (48 Prozent) spreche gegen ein Recht auf Homeoffice die Ungerechtigkeit gegenüber Kollegen, deren Tätigkeit nicht für das Homeoffice geeignet sei. Vier von zehn (40 Prozent) befürchten weniger Austausch mit Kollegen, jeder Dritte (32 Prozent) ist der Meinung, Kollegen im Homeoffice würden weniger arbeiten. Und jeder Fünfte (20 Prozent) sehe einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Sorgen um die Datensicherheit macht sich jeder sechste Befragte (17 Prozent).
„Homeoffice sollte nicht staatlich verordnet werden, sondern die Entscheidung darüber, wie gearbeitet wird, muss beim Arbeitgeber liegen. Moderne flexible Arbeitsformen sind kein Selbstzweck und müssen im Einklang mit der Unternehmenskultur stehen und zu den innerbetrieblichen Prozessen passen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Der Bitkom empfiehlt, dass der Staat Anreize für zeit- und ortsflexibles Arbeiten setzt, ohne diesen Bereich übermäßig zu regulieren. „Wer regelmäßig zu Hause arbeitet und dabei hilft, Staus zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, sollte dafür belohnt werden und steuerlich mit Berufspendlern gleichgestellt werden. Arbeitnehmer, die jetzt in der Krise aus beruflichen Gründen in ihre Heim-IT investieren, sollten zudem einen einmaligen Steuerbonus erhalten.“ Langfristig sollten dem Bitkom zufolge Ausgaben für die ITK-Ausstattung eines häuslichen Arbeitsplatzes – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht – pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden können.