
Beim Platooning von LKW bestehen einer aktuellen Analyse zufolge noch erhebliche technische und rechtliche Probleme. (Bild: Scania)
Ziel des Projektes ist es, die Entwicklung im Bereich des autonomen Fahrens zu fördern und für die Mobilitäts- und Logistikbranche nutzbar zu machen. Eine der Haupterkenntnisse des Projektlaufs lautet: Insbesondere beim mobilen Datenverkehr zwischen den Zugmaschinen gibt es noch Unzulänglichkeiten. Zudem seien die rechtlichen Voraussetzungen für den Lkw-Zug in Deutschland und den Niederlanden noch nicht gegeben. In dem Feldversuch wurde ein aus zwei Lastwagen bestehender Platoon mit Kameras ausgestattet und 70.000 Kilometer gefahren.
Dabei wurde der Abstand zum Vorderfahrzeug gemessen und Daten über den mobilen Datenaustausch und die Roaming-Lücke während des Grenzübergangs zwischen Deutschland und den Niederlanden gesammelt. Festgestellt wurde, dass die Datenverbindung häufig unterbrochen wird. Sie reiße nicht nur beim Passieren der Grenze, sondern auch regelmäßig auf der Straße ab, erklären die Projektpartner. Der Ausfall dauere zwischen vier Sekunden und acht Minuten.
In der zweiten Studie beschäftigten sich das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität und die Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held mit der Frage des rechtlichen Rahmens für autonom fahrende Lkw-Züge in Deutschland und den Niederlanden. Das Ergebnis: Derzeit gebe es streng genommen weder eine rechtliche Grundlage für Lkw-Züge noch für autonomes Fahren. Die Gesetzgebung poche noch immer auf einen Fahrer, der selbst aktiv am Verkehr teilnimmt.
Autor: Jonas Rosenberger
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