Automatisierte Fahrfunktionen 

TÜV fordert klare Regeln für simulationsbasierte Prüfverfahren

Der TÜV-Verband sieht simulationsbasierte Prüfverfahren als zentralen Baustein für sichere automatisierte Fahrzeuge. Entwicklung und Prüfung müssten jedoch klar getrennt bleiben, um Vertrauen in KI, Software und Fahrfunktionen zu schaffen.

2 min
Luftaufnahme einer innerstädtischen Kreuzung mit digital visualisierten Fahrzeugerkennungen, Sensordaten, Vernetzungslinien und Warnhinweisen als Symbol für automatisiertes Fahren, KI-basierte Verkehrsüberwachung und vernetzte Mobilität.
Automatisierte Fahrzeuge müssen komplexe Verkehrssituationen zuverlässig erkennen und bewerten. Der TÜV-Verband fordert deshalb klare Regeln für unabhängige Prüfungen, den Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten und verbindliche Standards für KI, Softwareupdates und Cybersecurity.

Mobility & AI Conference

Die Mobility + AI Conference bringt führende Stimmen von OEMs, Regulierungsbehörden, Versicherern, Technologieanbietern und einem wachsenden Ökosystem zusammen, zu dem mittlerweile auch Flottenbetreiber, Parkraumbetreiber, Logistikunternehmen, Prüforganisationen, Behörden und politische Stakeholder zählen. Dieses vielfältige Netzwerk prägt die nächste Entwicklungsstufe von AI Assurance, intelligenter Fahrzeugvalidierung und softwaredefinierter Mobilität.  Mehr Infos. 

Gemeinsam mit Dekra und SGS fordert der TÜV-Verband einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Einführung automatisierter und autonomer Fahrzeuge. Nach Einschätzung des Branchenverbands kann die Technologie ihr Potenzial nur entfalten, wenn Sicherheit, Regulierung und technische Prüfung mit der Entwicklung Schritt halten. In einem Positionspapier spricht sich der Verband für klare Vorgaben bei KI-Systemen, Softwareupdates, Datenzugang und Cybersicherheit aus.

Aus Sicht des TÜV-Verbands müssen Entwicklung und Prüfung automatisierter Fahrfunktionen klar voneinander getrennt bleiben. „Wenn automatisierte Fahrzeuge künftig mit virtuellen Szenarien geprüft werden, darf nicht derjenige die Prüfmaßstäbe festlegen, der die Systeme selbst entwickelt“, sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. „Deshalb muss auch bei simulationsbasierten Prüfverfahren die Rollenverteilung klar bleiben. Nach dem bewährten System der europäischen Typgenehmigungsverordnung entwickeln Hersteller die Systeme, unabhängige Technische Dienste prüfen diese und staatliche Behörden entscheiden über die Genehmigung.“

Damit zielt der TÜV-Verband auf eine zentrale Herausforderung der Software Defined Vehicle Architektur. Fahrfunktionen verändern sich zunehmend über Algorithmen, Datenmodelle und Over the Air Updates. Der Nachweis von Sicherheit kann damit nicht mehr allein auf den Zeitpunkt der Erstzulassung begrenzt bleiben. Vielmehr müsse die Prüfinfrastruktur den gesamten Fahrzeuglebenszyklus abdecken.

Datenzugang wird zur Sicherheitsfrage

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten. Nach Darstellung des Verbands benötigen Aufsichtsstellen und Prüforganisationen Einblick in sicherheitsrelevante Informationen, um Risiken nachvollziehbar bewerten zu können. Dazu zählen insbesondere Softwareänderungen, KI Updates und Notfallprotokolle. Ohne entsprechende Transparenz könnten Behörden die tatsächliche Risikolage automatisierter Fahrzeuge nur eingeschränkt beurteilen. Der TÜV verweist in diesem Zusammenhang auf Robotaxi Pilotprojekte in den USA. Diese zeigten, wie schnell fehlende Transparenz und mangelnde technische Überwachung zu Sicherheitslücken und Akzeptanzproblemen führen könnten. Europa müsse solche regulatorischen Grauzonen vermeiden und frühzeitig verbindliche Regeln für Datenzugang, Prüfung und Cybersecurity schaffen.

Das Konsortium plädiert für eine adaptive Regulierung. Erkenntnisse aus Pilotprojekten und dem späteren Realbetrieb sollten systematisch ausgewertet und in kurzen Zyklen in den Rechtsrahmen zurückgeführt werden. Ziel sei es, Fahrzeuge mit höheren Automatisierungsgraden zügig in den Verkehr zu bringen, zugleich aber klare Sicherheitsanforderungen und Cybersecurity Vorgaben einzuhalten. Als Einstieg empfiehlt der Verband klar definierte Einsatzfelder. Dazu zählen etwa Logistikverkehre auf Werksgeländen, Hub to Hub Strecken zwischen Logistikzentren oder künftig sogenannte Automated Driving Corridors. Solche Bereiche seien technisch besser beherrschbar, weil die Verkehrssituationen weniger komplex seien als im offenen Stadtverkehr.

Deutschland hat Rechtsrahmen, aber wenig Praxis

In Deutschland gibt es mit der Autonome Fahrzeuge Genehmigungs und Betriebsverordnung bereits einen Rechtsrahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge. Dieser regelt nach Angaben des TÜV-Verbands ein zweistufiges Verfahren aus Fahrzeugtyp und Betriebsbereich. Was bislang fehle, seien Serienfahrzeuge und belastbare Praxiserfahrungen, um die Regelungen im Alltag anzuwenden. Auch auf europäischer Ebene sieht der Verband wichtige Grundlagen bereits gelegt. Dazu zählen der Cyber Resilience Act, der AI Act und der Data Act. Entscheidend sei nun, diese Vorgaben in konkreten Projekten umzusetzen und die gewonnenen Erkenntnisse in Standards und Prüfverfahren zu überführen.

Der TÜV-Verband fordert eine stärkere europäische Koordinierung. Genehmigungsverfahren, Sicherheitsanforderungen und Testkorridore sollten grenzüberschreitend harmonisiert werden. Nur so könne Europa eine innovationsfreundliche Einführung autonomer Fahrzeuge ermöglichen, ohne Sicherheitsanforderungen abzusenken.

Für die Automobilindustrie bedeutet das einen zusätzlichen Ordnungsrahmen für die Entwicklung softwarebasierter Fahrfunktionen. Hersteller, Zulieferer, Technologieanbieter und Prüfinstitutionen müssten künftig enger entlang gemeinsamer Standards arbeiten. Der TÜV-Verband sieht darin eine Voraussetzung dafür, dass automatisierte Mobilität vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb überführt werden kann.