Bei Test zum autonomen Fahren kann es zu Komplikationen kommen – genauer gesagt, zu schweren Verstößen gegen den Datenschutz. Die strenge europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) untersagt nämlich Videoaufnahmen im Verkehr zum Training von Algorithmen. Die Krux: Algorithmen für das autonome Fahren brauchen Training.
Die beste Möglichkeit sie zu verbessern, sind eben Videoaufnahmen aus dem realen Verkehr (Wie sich Algorithmen jenseits des Praxistests auf realen Straßen trainieren lassen, lesen Sie hier). Anhand der Aufzeichnungen kann das System unter anderem lernen, Fußgänger oder kritische Situationen zu erkennen. Wer solche Szenen aber nutzt, verletzt die Persönlichkeitsrechte. Die Anonymisierung der Kameradaten ist zwar eine Möglichkeit, aber letztlich nicht zielführend. Dem Datenschutz ist mit dem Verpixeln von Personen Genüge getan, die anonymisierten Aufnahmen sind aber damit für das Training nahezu wertlos. Wichtige Informationen wie Mimik und Blickrichtung der Personen gehen verloren.
Abhilfe will der Entwicklungsdienstleister IAV schaffen. Das neu entwickelte Tool „IAV Maskin“ macht es laut eigenen Angaben möglich, Daten ohne Informationsverlust zu anonymisieren. „Die Lösung wahrt einerseits die Persönlichkeitsrechte und garantiert andererseits die volle Analysierbarkeit der Bilder“, sagt Mirko Knaak, Product Owner für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen bei IAV.
Das System arbeitet in mehreren Schritten: Zuerst erkennt es in den Originaldaten mithilfe künstlicher Intelligenz wichtige Gesichtsmerkmale wie Mimik und Blickrichtung. Anschließend ersetzt es die ursprünglich aufgenommenen Gesichter durch synthetische Pendants mit den gleichen Merkmalen. So bleiben die relevanten Informationen für die Algorithmen erhalten, ohne dass die gefilmten Personen zu erkennen sind.