Was der neue UN-Entwurf für OEMs und Tech-Player bedeutet
Autonomes Fahren galt lange als reine Technologiefrage. Doch ohne global abgestimmten Rechtsrahmen bleibt der Durchbruch aus. Jetzt entscheidet Regulierung über die Skalierung.
Die Technologie ist beim autonomen Fahren dem Rechtsrahmen immer mindestens einen Schritt voraus gewesen.Mercedes-Benz
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Vor zehn Jahren galt es als ausgemacht, dass
automatisiertes Fahren spätestens 2020 selbstverständlich auf öffentlichen
Straßen unterwegs sein würde. Die Technologie entwickelte sich rasant – doch
sie allein reichte nicht. Schnell wurde klar: Ohne einen klaren, international
abgestimmten regulatorischen Rahmen bleibt autonomes Fahren ein ambitioniertes
Pilotprojekt.
Der regulatorische Rahmen steht vor der formellen
Verabschiedung
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Die Arbeitsgruppe für automatisierte, autonome und
vernetzte Fahrzeuge (GRVA) der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) hat
auf ihrer Sitzung Ende Januar einen Entwurf für eine globale Verordnung über
Automated Driving Systems (ADS) angenommen. Nach zehn Jahren technologischer
Reifung, regulatorischer Weiterentwicklung und zwei Jahren intensiver
internationaler Konsultationen soll der Entwurf im Juni 2026 dem Weltforum zur
Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) zur Abstimmung vorgelegt werden.
Bei Annahme tritt die globale Regelung unmittelbar in Kraft. Damit entsteht erstmals ein weltweit harmonisierter
Rechtsrahmen, der den Einsatz autonomer Fahrzeuge ohne Fahreraufsicht auf
öffentlichen Straßen ermöglicht.
Die Tragweite geht weit über technische Detailfragen
hinaus. Harmonisierte Fahrzeugvorschriften sollen fragmentierte nationale
Alleingänge verhindern, Skaleneffekte ermöglichen und Innovation wie
Marktzugang erleichtern. Die internationale Resonanz unterstreicht die
strategische Bedeutung:
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Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat eine öffentliche
Konsultation zum Entwurf eingeleitet. China kündigte an, seinen nationalen
Standard am globalen Rahmen auszurichten. Japan und mehrere europäische Länder
begrüßen die neue Regelung ausdrücklich.
Für OEMs bedeutet das: Der UN-Entwurf entwickelt sich zur
globalen Referenzarchitektur für autonomes Fahren. Wer hier früh regulatorisch
sauber aufstellt, verschafft sich internationale Skalierbarkeit.
Vom Assistenzsystem zur Systemverantwortung
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Im Zentrum der Verordnung steht die Definition von
ADS als Systeme, die innerhalb ihrer Operational Design
Domain (ODD) die vollständige Fahraufgabe übernehmen – inklusive Wahrnehmung,
Entscheidungsfindung und Fahrzeugkontrolle.
Die neue UN-Verordnung für ADS auf einen Blick:
Die globale Verordnung
baut auf dem Rahmendokument für automatisierte Fahrzeuge von 2022 sowie den
2024 verabschiedeten Leitlinien zu Anforderungen, Bewertungen und Testmethoden
auf. Seit 2018 koordiniert die GRVA im Rahmen des WP.29 die internationale
Regulierungsarbeit zu Fahrzeugautomatisierung, Software und Digitalisierung.
Mit der nun angekündigten globalen Regelung erreicht diese Arbeit einen neuen
Reifegrad.
Die regulatorische Leitidee ist klar formuliert: Ein ADS
muss innerhalb seiner ODD mindestens so sicher agieren wie ein kompetenter,
vorsichtiger menschlicher Fahrer. Damit verschiebt sich der Fokus grundlegend. Nicht mehr
nur die technische Machbarkeit zählt, sondern die belastbare Beweisführung. Die
Frage lautet nicht länger: „Kann das System fahren?“ Sondern: „Kann der
Hersteller nachweisen, dass es sicher fährt?“
Sicherheitsnachweis wird Kern der Typgenehmigung
Der Entwurf verankert den Safety-Case-Ansatz als
zentrales Instrument. Hersteller müssen strukturiert darlegen, wie Gefahren
identifiziert, Risiken bewertet und mitigiert wurden, wie das System bei
Störungen in einen sicheren Zustand übergeht und warum keine unzumutbaren
Restrisiken bestehen. Sicherheit wird zur dokumentierten
Argumentationsarchitektur.
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Ergänzend wird ein verpflichtendes
Sicherheitsmanagementsystem (SMS) eingeführt. Sicherheit muss über den gesamten
Lebenszyklus organisiert, dokumentiert und auditierbar sein. Prozesse,
Kompetenzen, Verantwortlichkeiten – all das wird prüfungsrelevant. Das SMS
selbst unterliegt einer Bewertung und Zertifizierung.
Für OEMs bedeutet das: Safety ist nicht mehr nur eine
technische Disziplin, sondern eine organisatorische. KI-Entwicklung,
funktionale Sicherheit, Cybersecurity und Homologation müssen strukturell
verzahnt sein. Silos werden zum regulatorischen Risiko.
Validierung wird methodisch überprüfbar
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Die neue globale Regelung schreibt keine einzelne
Testmethode vor, etabliert aber eine harmonisierte Bewertungslogik. Simulation,
virtuelle Toolchains, Prüfstandtests und Realfahrten werden systematisch
kombiniert. Entscheidend ist die Glaubwürdigkeit der Validierung.
Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Testumgebungen
repräsentativ sind, dass Szenarien angemessen abgedeckt werden und dass
virtuelle Ergebnisse belastbar auf reale Situationen übertragbar sind. Gerade
bei KI-basierten Systemen reicht funktionierende Performance nicht aus – die
Absicherung selbst muss nachvollziehbar und prüfbar sein.
Für Software- und KI-Teams heißt das: Traceability
zwischen Trainingsdaten, Szenarien, Sicherheitszielen und Systemverhalten wird
regulatorisch relevant. Simulation wird strategische Kernkompetenz.
Black-Box-Ansätze ohne erklärbare Sicherheitsargumentation geraten unter Druck.
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Regulierung im Betrieb: Monitoring wird Pflicht
Eine der weitreichendsten Neuerungen betrifft die Zeit
nach der Typgenehmigung. Mit der Einführung der In-Service-Monitoring- und Reporting-Anforderungen
(ISMR) wird die kontinuierliche Leistungsüberwachung Teil des regulatorischen
Rahmens.
Mobility + AI Conference 2026
Die
strategische Dimension des autonomen Fahrens wird auch auf der Internationalen
Fachkonferenz Mobility+AI am 14.
und 15. April 2026 in München behandelt. Denn die globale Regel ist angekündigt
– und mit ihr beginnt eine neue Phase der Industrialisierung des autonomen
Fahrens.
Hersteller müssen Performance-Daten aus dem Feld
erfassen, sicherheitsrelevante Ereignisse analysieren und Behörden regelmäßig berichten.
Ergänzend wird ein Datenspeichersystem für automatisiertes Fahren (DSSAD)
verpflichtend, das sicherheitsrelevante ADS-Leistungsdaten aufzeichnet.
Damit endet Regulierung nicht mehr mit der
Markteinführung. Sie begleitet das Produkt über den gesamten Lebenszyklus.
Datenarchitektur, Over-the-Air-Strategien und Software-Governance werden
homologationsrelevant.
Konkrete Konsequenzen für die Branche
Für OEMs bedeutet der neue Rahmen eine strategische
Weichenstellung. Die Definition der ODD wird zum Kernelement der
Produktstrategie. Jede Erweiterung erhöht Validierungsaufwand und
regulatorische Komplexität. Gleichzeitig eröffnet die globale Harmonisierung
internationale Skalierungschancen.
Zulieferer – insbesondere Anbieter von Sensorik,
Rechenplattformen und Software-Stacks – müssen regulatorisch verwertbare
Entwicklungsprozesse, Sicherheitsanalysen und Dokumentationen liefern.
Performance allein genügt nicht mehr. Die Rolle verschiebt sich vom
Technologiepartner zum Compliance-Mitgestalter.
Tech-Unternehmen und KI-Spezialisten stehen vor der
Aufgabe, Toolchains und Trainingsprozesse auditierbar zu machen.
Kontinuierliches Lernen im Feld unterliegt regulatorischer Kontrolle.
Sicherheit, Innovation und öffentliches Vertrauen sollten Hand in Hand gehen, so Daniel Fulger, Global Director AI Automotive, Engineering & Homologation, TÜV Rheinland, „ohne, dass der steigende Entwicklungsaufwand durch ebenso wachsenden
Homologationsaufwand zur doppelten Belastung wird. Letztendlich stehen wir in
Konkurrenz mit Märkten, die Selbst-Zertifizierung erlauben.“