Globale Spielregeln für autonome Fahrzeuge

Was der neue UN-Entwurf für OEMs und Tech-Player bedeutet

Autonomes Fahren galt lange als reine Technologiefrage. Doch ohne global abgestimmten Rechtsrahmen bleibt der Durchbruch aus. Jetzt entscheidet Regulierung über die Skalierung.

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Die Technologie ist beim autonomen Fahren dem Rechtsrahmen immer mindestens einen Schritt voraus gewesen.

Vor zehn Jahren galt es als ausgemacht, dass automatisiertes Fahren spätestens 2020 selbstverständlich auf öffentlichen Straßen unterwegs sein würde. Die Technologie entwickelte sich rasant – doch sie allein reichte nicht. Schnell wurde klar: Ohne einen klaren, international abgestimmten regulatorischen Rahmen bleibt autonomes Fahren ein ambitioniertes Pilotprojekt.

Der regulatorische Rahmen steht vor der formellen Verabschiedung

Die Arbeitsgruppe für automatisierte, autonome und vernetzte Fahrzeuge (GRVA) der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) hat auf ihrer Sitzung Ende Januar einen Entwurf für eine globale Verordnung über Automated Driving Systems (ADS) angenommen. Nach zehn Jahren technologischer Reifung, regulatorischer Weiterentwicklung und zwei Jahren intensiver internationaler Konsultationen soll der Entwurf im Juni 2026 dem Weltforum zur Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) zur Abstimmung vorgelegt werden. Bei Annahme tritt die globale Regelung unmittelbar in Kraft. Damit entsteht erstmals ein weltweit harmonisierter Rechtsrahmen, der den Einsatz autonomer Fahrzeuge ohne Fahreraufsicht auf öffentlichen Straßen ermöglicht.

Harmonisierung als industriepolitischer Hebel

Die Tragweite geht weit über technische Detailfragen hinaus. Harmonisierte Fahrzeugvorschriften sollen fragmentierte nationale Alleingänge verhindern, Skaleneffekte ermöglichen und Innovation wie Marktzugang erleichtern. Die internationale Resonanz unterstreicht die strategische Bedeutung:

Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eingeleitet. China kündigte an, seinen nationalen Standard am globalen Rahmen auszurichten. Japan und mehrere europäische Länder begrüßen die neue Regelung ausdrücklich.

Für OEMs bedeutet das: Der UN-Entwurf entwickelt sich zur globalen Referenzarchitektur für autonomes Fahren. Wer hier früh regulatorisch sauber aufstellt, verschafft sich internationale Skalierbarkeit.

Vom Assistenzsystem zur Systemverantwortung

Im Zentrum der Verordnung steht die Definition von ADS als Systeme, die innerhalb ihrer Operational Design Domain (ODD) die vollständige Fahraufgabe übernehmen – inklusive Wahrnehmung, Entscheidungsfindung und Fahrzeugkontrolle.

Die neue UN-Verordnung für ADS auf einen Blick:

Die globale Verordnung baut auf dem Rahmendokument für automatisierte Fahrzeuge von 2022 sowie den 2024 verabschiedeten Leitlinien zu Anforderungen, Bewertungen und Testmethoden auf. Seit 2018 koordiniert die GRVA im Rahmen des WP.29 die internationale Regulierungsarbeit zu Fahrzeugautomatisierung, Software und Digitalisierung. Mit der nun angekündigten globalen Regelung erreicht diese Arbeit einen neuen Reifegrad.

Die regulatorische Leitidee ist klar formuliert: Ein ADS muss innerhalb seiner ODD mindestens so sicher agieren wie ein kompetenter, vorsichtiger menschlicher Fahrer. Damit verschiebt sich der Fokus grundlegend. Nicht mehr nur die technische Machbarkeit zählt, sondern die belastbare Beweisführung. Die Frage lautet nicht länger: „Kann das System fahren?“ Sondern: „Kann der Hersteller nachweisen, dass es sicher fährt?“

Sicherheitsnachweis wird Kern der Typgenehmigung

Der Entwurf verankert den Safety-Case-Ansatz als zentrales Instrument. Hersteller müssen strukturiert darlegen, wie Gefahren identifiziert, Risiken bewertet und mitigiert wurden, wie das System bei Störungen in einen sicheren Zustand übergeht und warum keine unzumutbaren Restrisiken bestehen. Sicherheit wird zur dokumentierten Argumentationsarchitektur.

Ergänzend wird ein verpflichtendes Sicherheitsmanagementsystem (SMS) eingeführt. Sicherheit muss über den gesamten Lebenszyklus organisiert, dokumentiert und auditierbar sein. Prozesse, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten – all das wird prüfungsrelevant. Das SMS selbst unterliegt einer Bewertung und Zertifizierung.

Für OEMs bedeutet das: Safety ist nicht mehr nur eine technische Disziplin, sondern eine organisatorische. KI-Entwicklung, funktionale Sicherheit, Cybersecurity und Homologation müssen strukturell verzahnt sein. Silos werden zum regulatorischen Risiko.

Validierung wird methodisch überprüfbar

Die neue globale Regelung schreibt keine einzelne Testmethode vor, etabliert aber eine harmonisierte Bewertungslogik. Simulation, virtuelle Toolchains, Prüfstandtests und Realfahrten werden systematisch kombiniert. Entscheidend ist die Glaubwürdigkeit der Validierung.

Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Testumgebungen repräsentativ sind, dass Szenarien angemessen abgedeckt werden und dass virtuelle Ergebnisse belastbar auf reale Situationen übertragbar sind. Gerade bei KI-basierten Systemen reicht funktionierende Performance nicht aus – die Absicherung selbst muss nachvollziehbar und prüfbar sein.

Für Software- und KI-Teams heißt das: Traceability zwischen Trainingsdaten, Szenarien, Sicherheitszielen und Systemverhalten wird regulatorisch relevant. Simulation wird strategische Kernkompetenz. Black-Box-Ansätze ohne erklärbare Sicherheitsargumentation geraten unter Druck.

Regulierung im Betrieb: Monitoring wird Pflicht

Eine der weitreichendsten Neuerungen betrifft die Zeit nach der Typgenehmigung. Mit der Einführung der In-Service-Monitoring- und Reporting-Anforderungen (ISMR) wird die kontinuierliche Leistungsüberwachung Teil des regulatorischen Rahmens.

Mobility + AI Conference 2026

Die strategische Dimension des autonomen Fahrens wird auch auf der Internationalen Fachkonferenz Mobility+AI am 14. und 15. April 2026 in München behandelt. Denn die globale Regel ist angekündigt – und mit ihr beginnt eine neue Phase der Industrialisierung des autonomen Fahrens.

Hersteller müssen Performance-Daten aus dem Feld erfassen, sicherheitsrelevante Ereignisse analysieren und Behörden regelmäßig berichten. Ergänzend wird ein Datenspeichersystem für automatisiertes Fahren (DSSAD) verpflichtend, das sicherheitsrelevante ADS-Leistungsdaten aufzeichnet.

Damit endet Regulierung nicht mehr mit der Markteinführung. Sie begleitet das Produkt über den gesamten Lebenszyklus. Datenarchitektur, Over-the-Air-Strategien und Software-Governance werden homologationsrelevant.

Konkrete Konsequenzen für die Branche

Für OEMs bedeutet der neue Rahmen eine strategische Weichenstellung. Die Definition der ODD wird zum Kernelement der Produktstrategie. Jede Erweiterung erhöht Validierungsaufwand und regulatorische Komplexität. Gleichzeitig eröffnet die globale Harmonisierung internationale Skalierungschancen.

Zulieferer – insbesondere Anbieter von Sensorik, Rechenplattformen und Software-Stacks – müssen regulatorisch verwertbare Entwicklungsprozesse, Sicherheitsanalysen und Dokumentationen liefern. Performance allein genügt nicht mehr. Die Rolle verschiebt sich vom Technologiepartner zum Compliance-Mitgestalter.

Tech-Unternehmen und KI-Spezialisten stehen vor der Aufgabe, Toolchains und Trainingsprozesse auditierbar zu machen. Kontinuierliches Lernen im Feld unterliegt regulatorischer Kontrolle. Sicherheit, Innovation und öffentliches Vertrauen sollten Hand in Hand gehen, so Daniel Fulger,  Global Director AI Automotive, Engineering & Homologation, TÜV Rheinland,  „ohne, dass der steigende Entwicklungsaufwand durch ebenso wachsenden Homologationsaufwand zur doppelten Belastung wird. Letztendlich stehen wir in Konkurrenz mit Märkten, die Selbst-Zertifizierung erlauben.“