Autonomes Fahren in der Schweiz erlaubt
Hersteller wie Mercedes-Benz verfügen bereits über hochentwickelte ADAS, haben jedoch bislang keine Zulassung in der Schweiz beantragt.
(Bild: Mercedes-Benz)
Ab sofort dürfen auch auf Autobahnen oder in Parkhäusern in der Schweiz teil- oder hochautomatisierte Fahrzeuge unterwegs sein. Doch ist gibt noch eine Hürde.
Seit dem 1. März ist in der Schweiz das automatisierte Fahren erlaubt, zum Beispiel mit einem sogenannten Staupiloten, der im Stop-and-Go-Verkehr unter bestimmten Bedingungen die Lenkung des Fahrzeugs übernimmt. Fahrer, die solche Systeme in Deutschland nutzen, haben allerdings weiterhin ein Problem: Weil noch kein Autobauer in der Schweiz eine Zulassung beantragt hat, können solche Systeme nicht genutzt werden - selbst wenn ihr Auto damit ausgestattet ist. In Deutschland bieten Mercedes und BMW in manchen Modellen solche Staupiloten.
Bislang fehlen die nötigen Tests
Es müsse sichergestellt werden, dass die Systeme sämtliche Schweizer Besonderheiten erkennen können, etwa Markierungen auf der Straße, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Verkehr der Deutschen Presse-Agentur. Hersteller müssten die Systeme deshalb trainieren und Tests auf Schweizer Straßen beantragen. Erst nach zufriedenstellenden Tests könne das Bundesamt Lizenzen für den Einsatz solcher Systeme erteilen.
Nach Angaben des Sprechers werden sie beim Überfahren der Schweizer Grenzen automatisch abgeschaltet, mit Hilfe von Geofencing: Das System erkenne, dass das Auto in einem anderen Land ist, wo es nicht zugelassen ist.
Mit der neuen Verordnung ist in der Schweiz nun auch der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken möglich, ebenso das automatisierte Einparken ohne Fahrer oder Fahrerin innerhalb dafür zugelassener Parkhäuser und Parkplätze.