Zulassung nur mit Praxistest
Das sind die neuen UN-Zulassungsregeln für autonome Autos
Die UN schafft erstmals globale Zulassungsregeln für hochautomatisierte und fahrerlose Autos. Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Systeme sicher fahren, Updates beherrschbar bleiben und Fahrzeuge auch nach der Genehmigung überwacht werden.
Fahrerlose Autos wie dieses Waymo-Fahrzeug sollen künftig nach weltweit abgestimmten technischen Vorgaben zugelassen werden
Waymo
Für die Zulassung hochautomatisierter und fahrerloser Autos gibt es nun erstmals einen globalen technischen Rahmen. Das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) hat Vorgaben für die sogenannten Automated Driving Systems (ADS) beschlossen. Sie regeln, welche Nachweise Hersteller erbringen müssen, damit Fahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion künftig eine Genehmigung erhalten.
Gemeint sind Systeme, die die komplette Fahraufgabe übernehmen können – also nicht nur lenken oder bremsen, sondern auch die Umgebung überwachen, Verkehrssituationen bewerten und Fahrentscheidungen treffen. In der Branche spricht man von Fahrzeugen ab Autonomielevel 3 aufwärts – darunter fallen aktuell vor allem Robotaxis und automatisierte Shuttles. Hinzu kommen einige wenige normale Pkw mit hochautomatisierten Fahrfunktionen.
Kern der Zulassung soll künftig nicht ein einzelner bestandener Fahrtest sein, sondern ein mehrstufiger Sicherheitsnachweis. Hersteller müssen zunächst den genauen Einsatzbereich des Systems definieren, etwa Straßentyp, Geschwindigkeit, Wetterbedingungen, geografische Zone oder Verkehrsumfeld. Nur innerhalb dieser Grenzen darf das System überhaupt aktiv sein.
Automatisiertes Fahren unter Beweispflicht
Für die Genehmigung müssen Unternehmen darlegen, dass ihr System mindestens das Sicherheitsniveau eines sorgfältigen menschlichen Fahrers erreicht. Die Behörden sollen diese Angaben nicht nur anhand von Dokumenten prüfen. Vorgesehen ist ein Mix aus Audit, Simulation, Teststreckenversuchen und Erprobung im realen Verkehr. Auch die Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie Cybersecurity und die Strategie bei Software-Updates werden Teil der Zulassung. Hinzu kommen Anforderungen an die Mensch-Maschine-Schnittstelle: Wenn ein Fahrer das System übernehmen können soll, muss das Fahrzeug rechtzeitig und verständlich warnen und prüfen, ob der Mensch zur Übernahme bereit ist. Bei fahrerlosen Fahrzeugen ohne Fahrerplatz müssen Passagiere zumindest die Möglichkeit haben, einen Stopp anzufordern.
Auch nach der Typgenehmigung bleiben Hersteller in der Pflicht. Die Fahrzeuge müssen sicherheitsrelevante Daten speichern können. Unfälle, kritische Situationen, Systemfehler und sicherheitsrelevante Softwareprobleme sind an die Behörden zu melden. Zusätzlich sind regelmäßige Berichte über Laufleistung, Betriebszeit und Vorfälle vorgesehen.
Die UN-Vorgaben sollen verhindern, dass für automatisierte Fahrzeuge in jedem Land völlig unterschiedliche Zulassungsmaßstäbe entstehen. Die Regelungen müssen aber noch in nationales Recht umgesetzt oder zumindest angewendet werden. Für die Autohersteller ist der Beschluss dennoch bereits ein wichtiger Schritt: Sie bekommen erstmals einen international abgestimmten Katalog dafür, was sie für die Genehmigung fahrerloser Technik nachweisen müssen.